Allgemeine Geschäftsbedingungen & Widerrufsbelehrung

1. Allgemeines
Alle Geschäftsbeziehungen, welche zwischen der Private Greens / Kunstrasen-Partner GmbH (nachfolgend Kunstrasen-Partner genannt) und deren Kunden entstehen, werden ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung geführt.
Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist sowohl der Verbraucher als auch der Unternehmer. Abweichende oder ergänzende Bestimmungen zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit grundsätzlich der schriftlichen Zustimmung durch Kunstrasen-Partner.

2. Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Als Verbraucher steht Ihnen nach den Vorschriften über Fernabsatzverträge in Bezug auf die bei uns gekauften Waren ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der folgenden Belehrung zu: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax oder E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit dem Zeitpunkt, zu dem diese Belehrung in Textform mitgeteilt worden ist, nicht jedoch vor dem Tag des Eingangs der Warenlieferung bei Ihnen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

Private Greens & FiberGrass International GmbH
GF Volker Sternberg
Abt. Kunstrasen-Partner
Stockenkamp 2
27793 Wildeshausen
e-mail: info@kunstrasen-partner.de
Tel.: 04431 – 73 96 772
Fax: 04431 – 73 96 771

Ausschluss
Das Widerrufsrecht besteht entsprechend § 312 d Abs. 4 BGB unter anderem nicht bei Verträgen – zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde, – zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen (z.B. CDs und DVD´s) oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger von Ihnen entsiegelt worden sind, – zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten.

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseitig empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Die durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme entstandene Verschlechterung bleibt dabei außer Betracht. Darüber hinaus gilt die Wertersatzpflicht für den Fall, dass Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren können, bei der Überlassung von Sachen nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden; nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von EUR 40,00 nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.

2.3 Rücksendung / Kosten der Rücksendung
Bei Warenwerten bis zu 40 Euro trägt der Kunde die Kosten der Warenrücksendung, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der von ihm bestellten. Beträgt der Warenwert mehr als 40 Euro, so übernimmt Kunstrasen-Partner die Kosten für die Rücksendung der Ware. Die Rücksendung erfolgt auf unsere Gefahr.

2.4 Laufzeiten von Reklamationen / Retouren
Sollte sich aus einer von Kunstrasen-Partner geprüften Reklamation eine Retoure (Warenabholung) ergeben, sind längere Laufzeiten zu berücksichtigen. Die Ersatzlieferung erfolgt ausschließlich nach Wareneingang der Reklamierten, abgeholten Ware in einem der Stammlager von Kunstrasenwelt. Diese zwingend erforderliche Vorgehensweise hat ggf. längere Laufzeiten (Eintreffen der Ersatzlieferung beim Kunden) als die Erstlieferung zur Folge.

– Ende der Widerrufsbelehrung –

3. Warenversand / Lieferzeiten
3.1 Paketsendungen
Sendungen haben Lieferzeiten von ca. 10-14 Tagen (ohne Gewährleistung) nach Zahlungseingang. Die Zustellung erfolgt direkt, bzw. die Ware ist über eine Servicestelle (z.B. Post) des Transportunternehmens zu erhalten. In solch einem Fall wird der Kunde durch das Transportunternehmen benachrichtigt (Telefonisch, per Postkarte).


3.2 Großstücke
Großstücke wie z.B. Putting Greens haben in der Regel eine Lieferzeit von ca. 2 - 6 Wochen (ohne Gewährleistung) nach Zahlungseingang. Großstücke werden per Spedition versandt. Die Ware wird frei Bordsteinkante geliefert. Zuvor nimmt das Transportunternehmen mit dem Kunden Kontakt auf (Telefonisch, per Postkarte), um einen Liefertermin zu vereinbaren. Grundsätzlich ist bei längeren Lieferzeiten (gegenüber den in 3.1 + 3.2 genannten durchschnittlichen Lieferzeiten) ein Schadensersatzanspruch seitens des Kunden gegen über Kunstrasen-Partner ausgeschlossen. Alle hier genannten Lieferzeiten sind ausschließlich fiktiv und dienen nur der Veranschaulichung.

4. Preise, Fälligkeiten
4.1 Preise / Versandkosten
Alle genannten Preise, auch für Verpackung und Versand, gelten nur für Lieferungen innerhalb Deutschlands.
Sämtliche Preise und Anzeigen auf Internetseiten sind freibleibend. Der Versand per Nachnahme ist grundsätzlich nicht möglich. Kunden aus dem Ausland werden gebeten, sich vorab über die gesonderten Versandkosten zu informieren. Im Kaufpreis sind die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten. Der Kaufpreis versteht sich zuzüglich den Verpackungs- und Versandkosten, deren genauer Betrag bei jeder Produktdarstellung gesondert ausgezeichnet ist.


4.2 Fälligkeit des Kaufpreises / Verzug
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis inklusive aller Nebenkosten ohne Abzug sofort per Vorkasse fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln, betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs. Ist der Kunde zugleich Unternehmer, behält sich Kunstrasen-Partner vor, einen höheren Verzugsschaden geltend zu machen. Sollte der Kunde bei der Zahlungsweise Vorkasse den Kaufpreis nicht innerhalb von 7 Tagen zahlen, kommt der Kunde in Zahlungsverzug, aus welchem sich zusätzliche Kosten für den Kunden ergeben können. Ob und in welcher Höhe liegt im Ermessen von Kunstrasenwelt. Bei einem Zahlungsverzug verliert der Kunde seinen Anspruch auf Vertragserfüllung. Kunstrasenwelt hat im Falle des Zahlungsverzugs das Recht die Ware zwischenzeitlich anderweitig zu veräußern, statt der gekauften Ware eine vergleichbare Ware dem Kunden zu liefern und vom Kaufvertrag zurückzutreten. Ebenso verlängern sich ggf. die ursprünglichen Lieferzeiten erheblich. Für eine Vertragsauflösung, welche auf einem vorzeitigen (vor Lieferung der Ware) Widerrufswunsches des Kunden basiert, ist in jedem Fall die Zustimmung von Kunstrasen-Partner erforderlich. Diese Vertragsauflösung ist mit einer Bearbeitungsgebühr von min. 10 Euro - bis max. 20 Euro €, des/der Produktpreise/s des Auftrags zu Lasten des Kunden verbunden. Dem Kunden steht es frei innerhalb einer Frist von 4 Wochen nachzuweisen, das der entstandene Schaden nicht der erhobenen Bearbeitungsgebühr entspricht bzw. nicht entstanden ist.

5. Zustellung / Annahmeverzug
Sollte eine Anlieferung nicht möglich sein und diese aufgrund eines Annahmeverzugs, der Abwesenheit, nicht Erreichbarkeit des Kunden beruhen, werden dem Kunden von Kunstrasen-Partner entsprechende Bearbeitungsgebühren, Umfang und Höhe wird individuell von Kunstrasen-Partner bestimmt, berechnet. Um dieses nach Möglichkeit zu vermeiden, berechtigt der Kunde Kunstrasen-Partner dazu die Ware bei einem Nachbarn abzugeben. Kunstrasen-Partner hat das Recht Ware die nicht zugestellt werden konnte, bzw. aus welchen Gründen auch immer zu Kunstrasen-Partner zurück kommt, anderweitig zu veräußern, im Falle einer erneuten Zustellung statt der gekauften Ware, eine vergleichbare Ware zu liefern und vom Kaufvertrag zurückzutreten. Was in jedem Fall mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. Ebenso verlängern sich ggf. die ursprünglichen Lieferzeiten erheblich. Im Falle des Annahmeverzugs verliert der Kunden seinen Anspruch auf Erfüllung.

6. Gefahrübergang
Soweit der Kunde privat handelnder Verbraucher i.S.v. § 13 BGB ist, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit Übergabe der Sache an den Kunden auf diesen über. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht, soweit der Kunde gewerblich tätiger Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist, mit der Auslieferung der Sache an die zur Ausführung der Versendung bestimmte Unternehmung auf den Kunden über. Erfüllungsort ist in diesem Fall der Hauptsitz von Kunstrasen-Partner. Die Gefahr geht auch dann auf den Käufer über, wenn sich dieser in Annahmeverzug befindet.

7. Eigentumsvorbehalt
Kunstrasen-Partner behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Kunstrasen-Partner berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen.Die Zurücknahme der Kaufsache durch Kunstrasen-Partner ist ein Rücktritt vom Vertrag. Kunstrasen-Partner ist nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen. Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde Kunstrasen-Partner unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit Kunstrasen-Partner Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Kunstrasen-Partner die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den Kunstrasen-Partner entstandenen Ausfall. Ein Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat der Kunde Kunstrasen-Partner unverzüglich anzuzeigen.
Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt Kunstrasen-Partner jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (Kaufpreis einschließlich Mehrwertsteuer) der Forderung von Kunstrasen-Partner ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von Kunstrasen-Partner, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Kunstrasen-Partner verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenz-Verfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
Ist aber dies der Fall, so kann Kunstrasen-Partner verlangen, dass der Kunde Kunstrasen-Partner die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für Kunstrasen-Partner vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, Kunstrasen-Partner nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet und/oder ver- mischt, so erwirbt Kunstrasen-Partner das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag einschließlich Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeiteten und/oder vermischten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung und/oder Vermischung.
Für die durch Verarbeitung und/oder Vermischung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache. Erfolgt die Vermischung und/oder Verarbeitung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde Kunstrasen-Partner anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für Kunstrasen-Partner.
Der Kunde tritt Kunstrasen-Partner auch die Forderungen zur Sicherung der Forderungen von Kunstrasen-Partner gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück o.ä. gegen einen Dritten erwachsen. Kunstrasen-Partner verpflichtet sich, die Kunstrasen-Partner zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten von Kunstrasen-Partner die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt Kunstrasen-Partner.

8. Gewährleistung
8.1 Gewährleistungsfrist / Verjährung
Die Gewährleistungsfrist für Warenmängel beträgt, soweit der Kunde privat handelnder Verbraucher i.S.v. § 13 BGB ist, zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Waren beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Kunden, die gewerblich handelnde Unternehmer i.S.v. § 14 BGB sind, gilt eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr ab Ablieferung der Ware, soweit der Mangel nicht bei der bei Warenempfang gebotenen sofortigen Untersuchung der Ware aufgefallen wäre. In letzterem Fall ist 8.1 (letzter Absatz) zu beachten. Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt; sie beträgt fünf Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache.


8.2 Gewährleistungsrechte
Verweigert der Hersteller die Nacherfüllung, bei Vorliegen eines Mangels bei Gefahrübergang, beseitigt Kunstrasen-Partner den Mangel (Reparatur) oder liefert eine mangelfreie Sache (Nacherfüllung). Kunstrasen-Partner kann die vom Kunden gewünschte Nacher- füllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Liefert Kunstrasen-Partner zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann Kunstrasen-Partner vom Kunden Rückgewähr der mangelhaften Sache verlangen. Schlägt die Nacherfüllung auch nach dem zweiten Versuch fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Pflichtverletzung, insbesondere bei einem nur geringfügigen Mangel, steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. Erhält der Kunde von Kunstrasen-Partner eine mangelhafte Montageanleitung, ist Kunstrasen-Partner lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet. Dies gilt aller- dings nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegen steht. Kunstrasen-Partner gibt dem Kunden keine Garantien im Rechtssinne. Möglicherweise erhält der Kunde allerdings Garantien von dem Warenhersteller. Letztere bleiben dem Kunden unbenommen. In jedem Fall erstreckt sich die Gewährleistung nicht auf solche Schäden, die der Käufer zu vertreten hat bzw. die beim Käufer durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, sonstige Temperatur- oder Witterungseinflüsse oder unsachgemäße Behandlungen entstehen. Bei Lieferung und Nachlieferung von Waren hat der Käufer die regelmäßig längeren Fristen der Hersteller bei Setzung einer eigenen Frist zu berücksichtigen; eine zu kurze Fristsetzung setzt eine an- gemessene Frist in Gang. Alle Waren werden nach Modell verkauft, ohne dass die Eigenschaften des Modells zugesichert werden. Handelsübliche und zumutbare Farbabweichungen, z.B. Rasenfarben bleiben vorbehalten. Ebenso bleiben handelsübliche und zumutbare Abweichungen bei Textilien (z.B. Möbel- und Dekorationsstoffe) vorbehalten hinsichtlich geringfügiger Abweichungen in der Ausführung gegenüber Stoffmustern, insbesondere im Farbton vom Gewährleistungsanspruch unberührt.

9. Produkte / Waren
Alle von Kunstrasen-Partner (z.B. im WebShop, Anzeigen in TV / Print) mit Fotos angebotenen Waren, verstehen sich ohne die auf den Fotos präsentierte Dekorationen (Zubehör), mit Ausnahme derer welche explizit in der jeweiligen Produktbeschreibung aufgeführt sind..

9.1 Produktbeschaffenheit 
Produktionsbedingt kommt es bei unterschiedlichen Chargen immer zu Abweichungen in Farbe, Faser, Struktur und Länge. Bestellen Sie bei Projekten immer aus einer Charge. Bei Nachbestellungen oder Nachlieferungen kann nicht sichergestellt werden, dass die gewünschte Charge geliefert wird. Dieses ist kein Reklamationsgrund. Überprüfen Sie vor dem Verlegen, dass alle Rollen für das Projekt den gleichen Qualitätsstandard aufweisen. Sollte seitens des Kunden das Material ohne Prüfung eingebaut werden, und im Nachhinein die Qualität bemängelt werden, gilt dieses als grob fahrlässig und ist kein Reklamationsgrund mehr. Bei rechtzeitiger Anzeige des Mangels bei Warenannahme hat der Lieferant das Recht auf Austausch der Ware. Schadensersatzansprüche seitens des Kunden gegenüber der Private Greens GmbH wegen verlängerten Lieferzeiten beim Austausch der Ware oder dadurch entstehende Bauverzögerungen sind ausgeschlossen

10. Haftungsbeschränkung (Vertrag)
Kunstrasen-Partner haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der (gesetzlichen) Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, beruhen. Soweit Kunstrasen-Partner keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Kunstrasen-Partner haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern ein Vertreter von Kunstrasen-Partner oder ein Erfüllungsgehilfe schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.

11. Haftungsbeschränkung (Gesamt)
Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB. Die vorgenannte Beschränkung gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.

12. Schlussbestimmungen
Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser AGB unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit der anderen nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Besteller Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Hauptsitz von Kunstrasen-Partner zuständig ist. Kunstrasen-Partner ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen. Die Geltung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen, es gilt deutsches Recht.
Stand:20.08.2007

Private Greens & FiberGrass International GmbH
Gesellschafter: Volker Sternberg
Stockenkamp 2
27793 Wildeshausen
Tel.: 04431 – 73 96 772
Fax: 04431 – 73 96 771
Web: www.kunstrasen-partner.de
Email: info@kunstrasen-partner.de
USt-Idnr.: DE 237420174